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Gymnasium Steglitz Berlin
Schulleitung (inhaltliche Gestaltung)
Frau Dr. Stein-Kramer, Schulleiterin
Heesestr. 15
12169 Berlin
Telefon: 030-9395 1937
Telefax: 030-9395 1939
E-Mail: schulleitung@gymnasiumsteglitz.de
Schul- und Rechtsträger
Land Berlin
vertreten durch:
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin,
Bezirksstadtrat der Abt. Bildung, Kultur, Sport und Bürgerdienste
Kirchenstr. 1-3
14163 Berlin
E-Mail: schulamt@stegl-zehl.verwalt-berlin.de
Diese Version ist seit 16. August 2009 online. Auszeichnungen für Online-Präsentationen des Gymnasiums Steglitz finden Sie weiter unten.
Verantwortliche
Homepage (WebTeam)
- Leitung: A. Buchwald (Lehrer)
- Programmierung, Wartung: Paul Grau (Schüler)
Das Gymnasium Steglitz bedankt sich besonders bei dem Schüler Paul Grau (Abi ’11) für die Unterstützung bei der technischen Umstellung auf WordPress!
Veröffentlichung von Personenfotos
Bilder von Versammlungen (§ 23 Abs.1 Nr.3 KUG) – z.B. Veranstaltungen in der Aula, Schulhausveranstaltungen (Tag der offenen Tür), Hoffeste, Sportveranstaltungen (Sportfeste) usw.
Bildberichte über Veranstaltungen und Versammlungen sind vom Gesetzgeber ebenfalls insoweit privilegiert, als vor der Veröffentlichung von Personenfotos keine Einwilligung der Abgebildeten eingeholt werden muss. Ob es sich um eine öffentliche- oder eine geschlossene Veranstaltung handelt, ist im Ergebnis nicht von Bedeutung. Während bei öffentlichen Versammlungen aufgrund der regelmäßigen Präsenz der Medien bei diesen Ereignissen bereits von einer stillschweigenden Einwilligung der anwesenden Personen ausgegangen werden kann, greift bei geschlossenen Gesellschaften § 23 Abs.1 Nr.3 KUG ein. Auch eine zwingende Mindestteilnehmerzahl besteht im Rahmen dieser Ausnahmeregelung nicht.
Bilder, auf denen Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen (§ 23, Abs.1, Nr.2 KUG) – z.B. Antikenfahrt (Tempelfotos mit Schülern)
Umfasst werden Aufnahmen, bei denen zwar Menschen zu erkennen sind, der Motivschwerpunkt aber erkennbar auf Landschaften, Objekten oder Gebäuden liegt. Die abgebildeten Personen dürfen nicht Zweck der Aufnahme sein. Nur wenn die Gewichtung bei der Motivwahl dergestalt erfolgte, dass die abgebildeten Personen jederzeit weggelassen werden könnten, ohne dass der Gesamteindruck des Bildes verändert würde, bedarf es zur Veröffentlichung keiner Einwilligung der abgebildeten Personen. Eine solche Unterordnung der Personen liegt in der Regel vor, wenn Personen “durch das Bild” laufen oder nur am Rande zu sehen sind. Selbstverständlich wird eine bestehende Unterordnung aufgehoben, wenn die Randbereiche aus dem Bild vergrößert oder anderweitig in den Vordergrund gerückt werden. Dies hätte zur Folge, dass die Einwilligungspflichtigkeit wieder auflebt.
Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass auf einem Foto Personen abgebildet sein können, die aufgrund ihrer Positionierung im Raum nur Beiwerk sind (keine Einwilligung notwendig), während andere Personen auf dem selben Foto herausgehoben dargestellt werden (Einwilligung notwendig). Beispiel: Vor einem Bauwerk wird ein Schüler exponiert abgebildet, während weit im Hintergrund vorbeigehende Passanten zu sehen sind. In diesem Fall ist nur die Einwilligung des Schülers zur Veröffentlichung notwendig.
Im Schulausflug-Fall liegt der Schwerpunkt auf der Abbildung des monumentalen Bauwerkes. Die ebenfalls mit aufgenommenen Schüler sind allesamt insoweit lediglich Beiwerk. Eine Veröffentlichung ist damit auch ohne deren Einwilligung – zumindest außerhalb Nordrhein-Westfalens – zulässig.
Auszeichnungen & Feedback (Presse)
- EXPO 2000 – “Coolste Schule des Monats!”
- 2 Online-Projekte des Gymnasiums Steglitz gewinnen in der 8. Runde “Homepage mit Pfiff: Hompage-Projekte” bei einem bundesweiten Wettbewerb.
- 2 x “Schule der Woche” bei “Schulen ans Netz”! Woche vom 17.-23.01.2001 und Woche vom 21.-27.09.1999
- “Schule der Woche” bei NBC GIGA am 05.12.2000
- Tagesspiegel 18.06.2006
- Tagesspiegel 31.12.2008
Schulhomepage AWARD 2010
2. Platz unter den Berliner Gymnasien
QR-Code
Mit Ihren internetfähigen Mobiltelefonen können Sie ab sofort den QR-Code (Vollbild hier) hier fotografieren, um dann automatisch ohne Texteingabe zum Gymnasium Steglitz geleitet zu werden. Auf dem iPhone beispielsweise funktionieren die kostenlosen Apps “Barcodes” oder “Mobile Tag Barcodes Reader” hervorragend.

Hinweis: Mit Urteil vom 12. Mai 1999 (Geschäftsnummer 312 O 85/98) hat die 12. Zivilkammer des Landgerichtes Hamburg entschieden, dass man durch die Erstellung des Links die Inhalte der verlinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann – so das Landgericht – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Wir distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten der verlinkten Seiten auf der gesamten Homepage. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage integrierten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links oder Banner führen.
